Kosten/Rückerstattung durch Krankenkasse

Der Wahlarzt vereinbart das Honorar mit dem Patienten. Scheuen Sie sich nicht, bei der Terminvereinbarung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Die Bezahlung erfolgt in der Ordination bar oder mit Bankomatkarte.

Das Einreichen der Honorarnote wird von uns übernommen.

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Rückerstattung von bis zu 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhalten hätte. Wenn Sie eine private Gesundheitsversicherung haben, wird das Wahlarzthonorar in vielen Fällen zur Gänze übernommen.

Danke, das Team