Kosten/Rückerstattung durch Krankenkasse

Der Wahlarzt vereinbart das Honorar mit dem Patienten. Scheuen Sie sich nicht, bei der Terminvereinbarung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bar. Ein Bankomat befindet sich im Eingangsbereich des Landesklinikums Horn.

Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von bis zu 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhalten hätte. Wenn Sie eine private Gesundheitsversicherung haben, wird das Wahlarzthonorar in vielen Fällen zur Gänze übernommen.

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